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   OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 B 266/20   

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https://dejure.org/2020,37988
OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 B 266/20 (https://dejure.org/2020,37988)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.11.2020 - 2 B 266/20 (https://dejure.org/2020,37988)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. November 2020 - 2 B 266/20 (https://dejure.org/2020,37988)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbüro ohne Baugenehmigung: Sofortige Nutzungsuntersagung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Inhaltliche Überprüfung der behördlichen schriftlichen Erwägungen durch Gericht bei sofortiger Vollziehung im öffentlichen Interesse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 17.01.2018 - 2 A 383/17

    Nutzungsverbot für Videowand-Werbeanlage; fehlende Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 B 266/20
    [vgl. dazu statt vieler OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.1.2018 - 2 A 383/17 -, SKZ 2018, 139, Leitsatz Nr. 31, st. Rspr.].

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.1.2018 - 2 A 383/17 -, SKZ 2018, 139, Leitsatz Nr. 31].

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 B 266/20
    Ob - im Sinne der Antragstellerin - die thematisch nicht einschlägige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 1996, [vgl. BVerwG, Urteil vom Urteil vom 4.6.1996 - 4 C 15.95 -, BauR 1996, 390] bei der es um die Voraussetzungen eines Anspruchs des Nachbarn auf Erlass einer Nutzungsuntersagung für ein Wohnhaus ging, der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts "nicht" entgegensteht, muss hier nicht entschieden werden.
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 B 266/20
    Ob - im Sinne der Antragstellerin - die thematisch nicht einschlägige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni 1996, [vgl. BVerwG, Urteil vom Urteil vom 4.6.1996 - 4 C 15.95 -, BauR 1996, 390] bei der es um die Voraussetzungen eines Anspruchs des Nachbarn auf Erlass einer Nutzungsuntersagung für ein Wohnhaus ging, der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts "nicht" entgegensteht, muss hier nicht entschieden werden.
  • OVG Saarland, 10.11.2015 - 2 B 169/15

    Nutzungsuntersagung bei formeller Baurechtswidrigkeit eines langjährig geduldeten

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 B 266/20
    Der der von ihr zitierten Entscheidung des Senats aus vom November 2015 [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.11.2015 - 2 B 169/15 -, BauR 2016, 306, im Volltext bei Juris] zugrundliegende Sachverhalt betraf zwar ebenfalls eine Nutzungsuntersagung für eine nicht genehmigte Nutzung (dort eines Bordellbetriebs), war aber in einem entscheidenden Punkt anders gelagert.
  • OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11

    Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 B 266/20
    Auch soweit die Antragstellerin unter Ermessengesichtspunkten erneut das Vorliegen eines vom "Normalfall" [vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15, wonach an die Ausübung des Entschließungsermessens und deren Begründung (§ 39 SVwVfG) geringe Anforderungen zu stellen sind und in der Regel auch ein Verweis auf das Vorliegen des formellen Gesetzesverstoßes genügt, soweit die Bauaufsichtsbehörde die Nichtbeachtung des Genehmigungserfordernisses zum Anlass für den Erlass einer Nutzungsuntersagung nimmt] abweichenden Sachverhalts aufgrund des Zeitablaufs ("2.500 Tage") geltend macht, ist eine von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts abweichende Beurteilung nicht gerechtfertigt.
  • OVG Saarland, 24.04.2009 - 2 B 265/09
    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 B 266/20
    [vgl. dazu beispielsweise Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, KpIX, Rn 27 m.w.N., und ebenfalls zu einem illegal betriebenen Wettbüro OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, BRS 74 Nr. 202, wonach andernfalls eine ungerechtfertigte Bevorzugung desjenigen zu besorgen ist, der sich möglichst "intensiv" über das formelle Genehmigungserfordernis hinweggesetzt hat].
  • OVG Saarland, 29.12.2021 - 2 B 276/21

    Beseitigungsanordnung für eine Fischerhütte

    Die Bauaufsichtsbehörde ist daher nicht verpflichtet, im Falle illegaler Nutzungen als "milderes Mittel" eine Anordnung auf der Grundlage des § 82 Abs. 3 LBO (juris: BauO SL) zu erlassen oder die Stellung eines nachträglichen Bauantrags zu verlangen (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2020 - 2 B 266/20 -, Nr. 14 in der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 17.1.2018 - 2 A 383/17 -, SKZ 2018, 139, Leitsatz Nr. 31).(Rn.12).

    [vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2020 - 2 B 266/20 -, Nr. 14 in der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 17.1.2018 - 2 A 383/17 -, SKZ 2018, 139, Leitsatz Nr. 31] Nach der Rechtsprechung des Senats ist zusätzlich eine solche, bei den Adressaten Kosten verursachende Anordnung allerdings bereits unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, wenn die Baugenehmigungsbehörde - wie hier - von der fehlenden materiellen Genehmigungsfähigkeit der in Rede stehenden baulichen Anlagen ausgeht.

  • VG Schleswig, 12.03.2021 - 8 B 4/21

    Nutzungsuntersagung

    Es ist daher in diesem Verfahren kein Raum für eine nachträgliche feststellende Entscheidung zur materiellen Rechtmäßigkeit des erledigten Verwaltungsaktes etwa in einer analogen Anwendung des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO (Fortsetzungsfeststellungsklage) (OVG Saarland, Beschluss vom 04.01.2021, 2 B 266/20, zitiert nach juris).
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